Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung für den Hochbau

Die Immobilie zählt zu den solidesten Anlageformen überhaupt. Dennoch können trotz sorgfältiger Planung und Ausführung des Bauvorhabens bereits in der Neubau-Entstehungspahse finanzielle Risiken auftreten. Unvorhersehbare Schäden können den greifbar nahen Traum vom Eigenheim enorm verteuern oder gar platzen lassen. Denn oftmals wird das Beschädigungs- u. Zerstörungsrisiko am Bauvorhaben, für das weder der Bauherr, noch der mit der Bauausführung beauftragte Unternehmer verantwortlich ist enorm unterschätzt.

Wer kommt beispielsweise für den Schaden auf, wenn der Dachstuhl durch einen schweren Sturm beschädigt wird oder starke Regenfälle den Keller des Rohbaus überfluten? Was ist, wenn Einbrecher die bereits installierten Heizkörper oder Badarmaturen entwenden oder Jugendliche sich unbefugten Zutritt zum Objekt beschaffen und dort Vandalismusschäden hinterlassen? Je nach Schadenart und Umfang kann schon ein einziger Schaden für finanzielle Zusatzbelastungen oder sogar das Aus des Bauvorhabens bedeuten. Um solchen und auch zahlreichen anderen unvorhersehbarenn Risiken vorzubeugen, ist eine Bauleistungsversicherung nahezu unerlässlich.

Mit dem Abschluss einer Bauleistungsversicherung kann sich der Bauherr umfassend vor den finanziellen Risiken während der Bauzeit schützen. Diese leistet Entschädigung für alle unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen der Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsdokument bezeichnete Bauvorhaben. Ein wichtiger integrierter Part ist die Versicherung bei Verlust durch Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile. Bei Bedarf (z. B. bei nicht vorhandener Gebäude-Feuerrohbauversicherung) kann zusätzlich auch das Feuerrisiko im Rahmen der Bauleistungsversicherung eingeschlossen werden.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung schützt nicht nur der Versicherungsnehmer als Bauherr oder sonstige Auftraggeber (z. B. Unternehmer, Planer oder Berater), sondern darüber hinaus auch alle Bauhandwerker, die an dem Vertrag mit dem Auftraggeber beteiligt sind (einschließlich deren Subunternehmer) - und das jeweils mit ihren Lieferungen und Leistungen. Wichtig ist, dass bei Antragstellung alle Kosten für das gesamte Bauvorhaben in einer Summe angegeben werden.

TIPP: Da über die Bauleistungsversicherung in der Regel alle am Bau beteiligten Unternehmer und Handwerker automatisch mitversichert sind, könnte der Versicherungsnehmer die Prämie auch anteilig auf diese umlegen!

Bedingungen der Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung basiert in der Regel auf den "Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber (ABN 2011)". Zwecks Definition und Erweiterung der allgemeinen Bedingungen, werden zusätzlich "Besondere Vereinbarungen" und/oder "Klauseln" angehangen. Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen zu unseren angebotenen Bauleistungsversicherungen.

Mögliche Klauseln zur Bauleistungsversicherung

Vereinbarte Klauseln werden im Versicherungsschein aufgeführt. Folgend erhalten Sie eine Auflistung von möglichen Klauseln zur Bauleistungsversicherung:

  • Repräsentantenklausel
  • Innere Unruhen
  • Streik und Aussperrung
  • Aggressives Grundwasser
  • Undichtigkeit und Wasserdurchlässigkeit; Risse im Beton
  • Baustellen im Bereich von Gewässern oder in Bereichen, in denen das Grundwasser durch Gewässer beeinflusst wird
  • Bergbaugebiete
  • Gefahr des Aufschwimmens
  • Verzicht auf Rückgriff gegen versicherte Unternehmer
  • Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertig gestellten Teilen von Bauwerken
  • Makler
  • Photovoltaik- und Solaranlagen
  • Einschluss Terrorakte
  • Versehen
  • Prozessführung bei Mitversicherung
  • Anerkennung
  • Gefahrerhöhung
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Baugrund und Bodenmassen
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten
  • Feuerlöschkosten inkl. Gebühren
  • SIG Sachen im Gefahrenbereich
  • Mehrkostenversicherung
  • Wiederbeschaffungskosten für Standardprogramme
  • Schadensuchkosten
  • Arbeits- und Eilfrachtzuschläge
  • Luftfrachten
  • sofortiger Reparaturbeginn
  • Bauschilder
  • Versicherungssummen mit Mehrwertsteuer (meist optional)
  • Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden infolge eines Schadens an der Neubauleistung sowie infolge Leitungswasser, Sturm und Hagel (meist optional zu beantragen)
  • Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden (meist optional zu beantragen)
  • Mitversicherung von Altbauten gegen Einsturz (meist optional zu beantragen)
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeuge (meist optional zu beantragen)
  • Nachhaftung (erweiterte Deckung) - (meist optional zu beantragen)
  • Nachhaftung (meist optional zu beantragen)
  • ...

Welche der vorab genannten Klauseln im Detail vereinbart werden, ergibt sich aus dem Angebot bzw. Versicherungsschein. Aussagekräftige Informationen zu unseren Angeboten auf Bauleistungsversicherungen finden Sie in den Leistungsübersichten zur R+V Bauleistungsversicherung und INTER Bauleistungsversicherung sowie im Bereich der Versicherungsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass sich das Angebot der R+V Versicherung ausschließlich an Gewerbebetriebe richtet.