Schon ab 157,50 € netto jährlich mit einer Selbstbeteiligung ab 150,00 € ist die Bauleistungsversicherung der INTER für Bauvorhaben des allgemeinen Hochbaus (kein Tief- oder Ingenieurbau) erhältlich. Versicherbar sind Bauvorhaben innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zu einer Bausumme in Höhe von 1.000.000 €. Neben den für eine Bauleistungsversicherung gängigen Leistungen, beinhaltet das Bauleistungsversicherungs-Konzept der INTER Versicherung zahlreiche Deckungserweiterungen, die bereits alle inkludiert sind. Aber schauen Sie selbst, folgend haben wir Ihnen eine detaillierte Übersicht der einzelnen Versicherungsleistungen aufbereitet.
Versichert werden können Bauvorhaben (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Sanierungen etc.) des allgemeinen Hochbaus innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu gehören z. B.:
Die Versicherungssumme (Bausumme) setzt sich aus der Summe aller Lieferungen und Leistungen für das betreffende Bauvorhaben einschließlich dazugehöriger Außenanlagen(endgültige Herstellungskosten), insbesondere:
Wenn der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann ist die Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Nicht einzubeziehen sind Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Baunebenkosten (z.B. Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren, Finanzierungskosten und behördliche Gebühren).
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen. Als unvorhersebar bezeichnet man solche Schäden, die der Versicherungsnehmer, die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können.
Sofern vereinbart, leistet der Versicherer darüber hinaus Entschädigung für
Der Versicherungsschutz erstreckt sich über alle Lieferungen und Leistungen für das im Antrag bzw. im Versicherungsvertrag bezeichnete Bauvorhaben (Neubau oder Umbau eines Gebäudes einschließlich dazugehöriger Außenanlagen).
Die Entschädigung umfasst:
Dei Vertragslaufzeit der Bauleistungsversicherung beträgt max. 24 Monate und endet automatisch, ohne das es einer Kündigung bedarf. Das Ende der Bauleistungsversicherung wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ABN 2011 in Abschnitt „B“ § 2 definiert. Demnach endet der Versicherungsschutz nach folgenden Kriterien:
Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte.
Der Beitrag ist für die gesamte Versicherungszeit in Form eines Einmalbeitrages zu entrichten. Die Prämie wird zunächst aus den vorläufigen Bausummen berechnet. Weicht die endgültige Summe nach Fertigstellung des Bauvorhabens erheblich (d. h. um mehr als 10 %) davon ab, ist der Differenzbetrag nachzuentrichten oder zurückzugewähren.
Die Bauleistungsversicherung Premium der INTER Versicherung beinhaltet bereits zahlreiche Deckungserweiterungen die das gängige Bauvorhaben berücksichtigen. Für spezielle Fälle kann der Versicherungsschutz entsprechend erweitertert werden. Folgende Klauseln können dafür, gegen Mehrbeitrag, optional eingeschlossen werden.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen auch aufführen, was nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Dies sind Schäden durch:
Dann verwenden Sie unsere supereinfache Online Prämienberechnung zur Ermittlung Ihres individuellen Versicherungsbeitrages. Sagt Ihnen unser Angebot zu, so können Sie Ihre Bauleistungsversicherung sofort online beantragen. Haben Sie weitergehende Fragen, so können Sie uns selbstverständlich jederzeit kontaktieren