Bauleistungsversicherung der INTER Versicherung - leistungsstark u. günstig

Schon ab 157,50 € netto jährlich mit einer Selbstbeteiligung ab 150,00 € ist die Bauleistungsversicherung der INTER für Bauvorhaben des allgemeinen Hochbaus (kein Tief- oder Ingenieurbau) erhältlich. Versicherbar sind Bauvorhaben innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zu einer Bausumme in Höhe von 1.000.000 €. Neben den für eine Bauleistungsversicherung gängigen Leistungen, beinhaltet das Bauleistungsversicherungs-Konzept der INTER Versicherung zahlreiche Deckungserweiterungen, die bereits alle inkludiert sind. Aber schauen Sie selbst, folgend haben wir Ihnen eine detaillierte Übersicht der einzelnen Versicherungsleistungen aufbereitet.

Welche Bauvorhaben können versichert werden?

Versichert werden können Bauvorhaben (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Sanierungen etc.) des allgemeinen Hochbaus innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu gehören z. B.:

  • Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser
  • Büro- und Geschäftsgebäude
  • Lagergebäude
  • Gewerbe- und Produktionsgebäude

Leistungsmerkmale, Deckungs- u. Leistungserweiterungen INTER Bauleistungsversicherung:

  • Mitversicherung von Schadenabwendungs- u. Schadenminderungskosten
  • zusätzliche Aufräumungskosten bis 20.000 €
  • Schadensuchkosten bis 10.000 €
  • Baugrund u. Bodenmassen bis 10.000 €
  • Hilfsbauten u. Bauhilsstoffe bis 10.000 €
  • Mehrkosten durch Luftfracht bis 5.000 €
  • Mehrkosten durch Baugrundverbesserungen bis 5.000 €
  • Mehrkosten durch Änderung der Bauweise bis 2.500 €
  • Mehrkosten durch Behelfsmäßige Maßnahmen bis. 2.500 €
  • Übernachtungskosten bei schadenbedingten Bauverzögerungenbis 1.000 €
  • Lagerkosten bei schadenbedingten Bauverzögerungen bis 1.000 €
  • Mehrkosten für Eil- u. Expressfrachten
  • Mehrkosten für Überstunden
  • Verluste durch Diebstahl von fest verbauten Sachen
  • Graffiti-Schäden
  • Sturm-/LW-Schäden an fertig gestellten Teilen von Bauwerken
  • Glasbruchschäden auch nach fertigem Einbau (bis Bauende)
  • Erweiterte Sturmschadendeckung (ab Windstärke 8 Beaufort)
  • Hochwasserschäden bis zu 100.000 €
  • Innere Unruhen (Klausel 5236) bis zu 100.000,00 €
  • Streik und Aussperrung (Klausel 5237) bis zu 100.000,00 €
  • Bau- und Werbeschilder (zum Zeitwert) bis zu 1.000,00 €
  • Gartenanlagen und Pflanzungen (ohne „Anwachsrisiko“) bis zu 1.000,00 €
  • Arbeitsunterbrechungen (Abschnitt „A“ § 2 Nr. 4e ABN) bis 6 Monate
  • Sofortiger Reparaturbeginn (bei Schäden bis voraussichtlich 20.000 €)
  • Unterversicherungsverzicht
  • Regressverzicht gegen mitversicherte Unternehmer (Klausel 5868)
  • Schäden durch Terror
  • Mitversicherung v. Eigenleistungen des Auftraggebers
  • Mitversicherung von Photovoltaikanlagen im Rahmen des Gesamtbauvorhabens
  • Transportwege und Lagerplätze
  • Optionaler Einschluss von Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeuge (Klausel 5266)
  • Optionaler Einschluss von Gründungen
  • Optionaler Einschluss - Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden (Klausel 5181)
  • Leistungs-Upgrade-Garantie

Versicherungssumme (VS)

Die Versicherungssumme (Bausumme) setzt sich aus der Summe aller Lieferungen und Leistungen für das betreffende Bauvorhaben einschließlich dazugehöriger Außenanlagen(endgültige Herstellungskosten), insbesondere:

  • Neuwert der Bauteile und Baustoffe (inkl. Kosten für die Anlieferung und Abladung)
  • Stundenlohnarbeiten
  • Eigenleistungen des Bauherrn
  • Außenanlagen (z. B. Zäune, Wege und Terrassen; jedoch keine Gartenanlagen und Pflanzen)

Wenn der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann ist die Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Nicht einzubeziehen sind Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Baunebenkosten (z.B. Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren, Finanzierungskosten und behördliche Gebühren).

Baustelle

Versicherte Gefahren u. Schäden - Was ist versichert?

Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen. Als unvorhersebar bezeichnet man solche Schäden, die der Versicherungsnehmer, die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können.

Sofern vereinbart, leistet der Versicherer darüber hinaus Entschädigung für

  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Schäden durch Gewässer und/oder durch Grundwasser, das durch Gewässer beeinflusst wird, infolge von
    • ungewöhnlichem Hochwasser
    • außergewöhnlichem Hochwasser

Versicherte Sachen

Der Versicherungsschutz erstreckt sich über alle Lieferungen und Leistungen für das im Antrag bzw. im Versicherungsvertrag bezeichnete Bauvorhaben (Neubau oder Umbau eines Gebäudes einschließlich dazugehöriger Außenanlagen).

Ersatz im Schadenfall

Die Entschädigung umfasst:

  • Wiederherstellungskosten eines technisch gleichwertigen Bauzustandes
  • Material- und Arbeitsaufwand
  • Kosten für die Aufräumung der Schadenstätte
Baustelle

Vertragslaufzeit

Dei Vertragslaufzeit der Bauleistungsversicherung beträgt max. 24 Monate und endet automatisch, ohne das es einer Kündigung bedarf. Das Ende der Bauleistungsversicherung wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ABN 2011 in Abschnitt „B“ § 2 definiert. Demnach endet der Versicherungsschutz nach folgenden Kriterien:

  • mit der Bezugsfertigkeit oder
  • nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder
  • mit dem Tage der behördlichen Gebrauchsabnahme.

Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte.

Die Beitragszahlung

Der Beitrag ist für die gesamte Versicherungszeit in Form eines Einmalbeitrages zu entrichten. Die Prämie wird zunächst aus den vorläufigen Bausummen berechnet. Weicht die endgültige Summe nach Fertigstellung des Bauvorhabens erheblich (d. h. um mehr als 10 %) davon ab, ist der Differenzbetrag nachzuentrichten oder zurückzugewähren.

Bauleistungsversicherung INTER Angebot

Optionale Deckungsbausteine

Die Bauleistungsversicherung Premium der INTER Versicherung beinhaltet bereits zahlreiche Deckungserweiterungen die das gängige Bauvorhaben berücksichtigen. Für spezielle Fälle kann der Versicherungsschutz entsprechend erweitertert werden. Folgende Klauseln können dafür, gegen Mehrbeitrag, optional eingeschlossen werden.

  • Klausel 5181 Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden
  • Klausel 5266 Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeuge
  • Klausel 5290 Nachhaftung (erweiterte Deckung) - 6 Monate

Welche Schäden sind nicht versichert?

An dieser Stelle möchten wir Ihnen auch aufführen, was nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Dies sind Schäden durch:

  • Leistungsmängel
  • Verstöße gegen anerkannte Regeln der Technik
  • Verluste von Sachen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind (gelagertes Material)
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers, mitversicherte Unternehmen oder Repräsentanten
  • Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand
  • Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Sunstanzen
  • Tätigkeitsschäden an Glas-, Metall- oder Kunststoffoberflächen und Fassaden
  • Normale, für die Jahreszeit und die Region übliche Witterungseinflüsse
  • Von zuständiger Prüfstelle beanstandete oder vorschriftswidrig nicht geprüfte Baustoffe

Nicht versicherte Sachen

  • Bewegliche und sonstige nicht einzubauende Einrichtungsgegenstände
  • Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke (siehe Montageversicherung)
  • Baugeräte und Fahrzeuge aller Art
  • Kleingeräte und Handwerkzeuge sowie Akten, Zeichnungen und Pläne
  • Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf-, Labor-, Funkgeräte, Signal- u. Sicherungsanlagen
  • Gerüste und Schalungen, Baubüros, Baubuden, Container und Gerätewagen

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