Versichert ist die Errichtung von Hochbauten aller Art oder Arbeiten an Hochbauten, wie Renovierungen und Sanierungen. Hierzu zählen z. B. Wohn- und Geschäftsgebäude, Sozial- und Sportgebäude, Gebäude für Gewerbe und Industrie. Selbst Ingenieurbauwerke aller Art wie z. B. Funktürme, Brücken bis max. 35 Meter Spannweite, Industrieschornstein u. ä. sind über die R+V Bauleistungsversicherung versicherbar. Die Höchstversicherungssumme beträgt 15. Mio. EUR.
Bereits ab 250 EUR netto mit einer Selbstbeteiligung ab 250 EUR ist das sehr umfassende Versicherungskonzept auf R+V Bauleistungsversicherung erhältlich. Neben den üblichen Versicherungsleistungen, hat die R+V zahlreiche Deckungs- u. Leistungserweiterungen integriert. Auch an die optional anzuwählenden Klauseln, welche für spezielle Fälle bereitstehen, wurde gedacht. Folgend erhalten Sie weitergehende Informationen zur R+V Bauleistungsversicherung.
Der Versicherungsnehmer muss seinen Sitz in Deutschland oder Österreich haben. Der Versicherungsschutz gilt für entsprechend deklarierte Bauprojekte innerhalb der EU-Staaten.
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsvertrag bezeichnete Bauvorhaben (Neubau oder Umbau eines Gebäudes einschließlich dazugehöriger Außenanlagen).
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen. Als unvorhersebar bezeichnet man solche Schäden, die der Versicherungsnehmer, die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können. Sofern vereinbart, leistet der Versicherer darüber hinaus Entschädigung für
Die Entschädigung des Versicherers umfasst:
Dei Vertragslaufzeit der Bauleistungsversicherung beträgt max. 24 Monate und endet automatisch, ohne das es einer Kündigung bedarf. Das Ende der Bauleistungsversicherung wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ABN 2011 in Abschnitt „B“ § 2 definiert. Demnach endet der Versicherungsschutz nach folgenden Kriterien:
Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte.
Der Beitrag ist für die gesamte Versicherungszeit in Form eines Einmalbeitrages zu entrichten. Die Prämie wird zunächst aus den vorläufigen Bausummen berechnet. Weicht die endgültige Summe nach Fertigstellung des Bauvorhabens davon ab, ist der Differenzbetrag nachzuentrichten oder zurückzugewähren.
Die Bauleistungsversicherung der R+V beinhaltet bereits zahlreiche Deckungserweiterungen die das gängige Bauvorhaben berücksichtigen. Für spezielle Fälle kann der Versicherungsschutz entsprechend erweitertert werden. Folgende Klauseln können dafür, gegen Mehrbeitrag, optional eingeschlossen werden.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen auch aufführen, was nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Dies sind Schäden durch:
Dann verwenden Sie unsere supereinfache Online Prämienberechnung zur Ermittlung Ihres individuellen Versicherungsbeitrages. Sagt Ihnen unser Angebot zu, so können Sie Ihre Bauleistungsversicherung sofort online beantragen. Haben Sie weitergehende Fragen, so können Sie uns selbstverständlich auch jederzeit kontaktieren